§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der sparkling-benchmark GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Gartenpflege- und Landschaftsbauleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein vom Auftraggeber angenommenes Angebot schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Angebotspreise gelten für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die während der Ausführung erforderlich werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 5 Terminvereinbarungen
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Witterungsbedingte Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Bei absehbaren Verzögerungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Sollte ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz abgesagt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu berechnen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Der Zugang zum Grundstück gewährleistet ist
- Wasserzugang für Pflege- und Reinigungsarbeiten vorhanden ist
- Alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen
- Der Auftragnehmer über besondere Gegebenheiten informiert wird
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme der Leistung.
Bei Pflanzarbeiten gilt eine Anwachsgarantie von einem Jahr, sofern der Auftraggeber die vereinbarte Pflege durchführt oder beauftragt.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Kündigung
Bei laufenden Pflegeverträgen kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2026